Anfang des Jahres 2022 machte der Stopp der Förderung von energieeffizienten Neubauten Schlagzeilen. Inzwischen ist der höchste Standard Effizienzhaus 40 (mit einem Energiebedarf von 40 Prozent des Referenzgebäudes gemäß dem Gebäudeenergiegesetz) wieder förderfähig – allerdings nur, wenn er zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert ist. Ab dem Jahr 2023 sollen neue Förderbedingungen für den Neubau gelten.
Im Sommer kam der nächste Schlag: Die Förderung der energetischen Sanierung wird verändert – und damit auch spürbar eingeschränkt:
– Die KfW fördert lediglich komplette Sanierungen zum Effizienzhaus und vergibt dafür keine Zuschüsse mehr, sondern nur noch Kredite in Verbindung mit verringerten Tilgungszuschüssen und neuen Zinsverbilligungen. Letztere kompensieren allerdings lediglich Kreditkosten, die es lange Zeit nicht gab. Gegenüber der Kreditaufnahme am freien Markt ist das ein Vorteil, im Vergleich zur Situation zuvor allerdings eine deutliche Verschlechterung.
– Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster und Türen oder der Austausch der Heizung werden im Gegenzug ausschließlich über Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und nur noch mit – reduzierten – Zuschüssen gefördert. Gasbetriebene Heizungen werden gar nicht mehr bezuschusst. Dafür gibt es einen Bonus von 10 Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe. Unverändert bestehen bleibt zunächst die steuerliche Förderung der Einzelmaßnahmen in Form eines Abzugs von der Steuerschuld.
Ob Einzelmaßnahme oder Sanierung zum Effizienzhaus – empfehlenswert und auch förderfähig ist in jedem Fall eine vorherige Energieberatung einschließlich der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Ein solcher Fahrplan stimmt die Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander und auch auf die finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers ab. Die Umsetzung eines iSFP wird allerdings nur noch in wenigen Fällen mit einem Förderbonus von 5 Prozent belohnt.