Der Stopp der Förderung von energieeffizienten Neubauten machte Anfang des Jahres 2022 Schlagzeilen. Inzwischen ist der Standard Effizienzhaus 40 (mit einem Energiebedarf von 40 Prozent des Referenzgebäudes gemäß dem Gebäudeenergiegesetz) wieder förderfähig – allerdings nur, wenn er zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert ist. Ab dem Jahr 2023 sollen neue Förderbedingungen für den Neubau gelten.
Unverändert förderfähig sind dagegen energetische Sanierungen, und zwar sowohl Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster und Türen oder der Austausch der Heizung (über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) als auch die komplette Sanierung auf einen bestimmten Effizienzhaus-Standard (über die KfW). Einzelmaßnahmen können alternativ auch steuerlich – durch Abzug von der Steuerschuld – gefördert werden.
Ob Einzelmaßnahme oder Sanierung zum Effizienzhaus – empfehlenswert und auch förderfähig ist in jedem Fall eine vorherige Energieberatung einschließlich der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Ein solcher Fahrplan stimmt die Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander und auch auf die finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers ab. Die Umsetzung eines iSFP wird mit einem Förderbonus von 5 Prozent belohnt.