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WOHNEIGENTUM UND KLIMASCHUTZ

WOHNEIGENTUM UND KLIMASCHUTZ

WOHNEIGENTUM UND KLIMASCHUTZ

Energiewende im Gebäudesektor

Auf den Gebäudebereich entfielen nach Angaben des Umweltbundesamts im Jahr 2021 rund 15 Prozent der deutschen Treibhausgase. Knapp drei Viertel dieser Emissionen sind privaten Haushalten zuzurechnen, die übrigen dem Gewerbe. Die CO2- Emissionen, die laut Statistischem Bundesamt insgesamt beim Wohnen entstehen, also auch durch die Erzeugung von Strom und Fernwärme in Kraftwerken, lagen 2019 um 14 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2000. Zuletzt stagnierte die Emissionsreduktion jedoch. Bis zum klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2045 ist es nach wie vor ein weiter – und teurer – Weg.

MfW 2022_Seite 78_Die CO2-Emmissionen des Wohnens

Klimaschutz-Vorreiter im Eigenheim

MfW 2022_Seite 79_Nutzung von Energiewende-Technologien

An der Bereitschaft der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern wird die Energiewende im Gebäudesektor nicht scheitern. Laut KfW-Energiewendebarometer sind die Bewohner von Eigenheimen Vorreiter in Sachen Klimaschutz. 41 Prozent haben mindestens eine Technologie wie Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen oder auch ein Elektroauto im Einsatz. In Mehrfamilienhäusern dagegen ist der Klimaschutz weniger präsent: Nur gut jeder fünfte Wohnungseigentümer nutzt eine der abgefragten Technologien, unter den Mietern nicht einmal jeder Sechste. Aber: Es werden hier wie dort von Jahr zu Jahr mehr.

Klimafreundlich heizen

Fast drei Viertel der Wohnungen in Deutschland, die mit erneuerbaren Energieträgern beheizt werden, sind Eigentümerwohnungen. Damit übersteigt der Anteil der Selbstnutzer an den klimafreundlichen Wohnungen die allgemeine Eigentümerquote von 46,5 Prozent deutlich. Insgesamt werden in Deutschland 2,1 Millionen Wohnungen überwiegend mit Holz, Biomasse und Sonnenenergie sowie durch Wärmepumpen geheizt. Das sind zwar nur knapp 6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland, in Gebäuden ab Baujahr 2011 jedoch beträgt der Anteil der regenerativ erwärmten Wohnungen bereits 32 Prozent.

MfW 2022_Seite 80_Heizn mit erneuerbaren Energien

Nachhaltig wohnen und sparen

MfW 2022_Seite 81_Nachhaltigkeit beim Immobilienkauf

Angehende Wohneigentümer kommen an den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit kaum noch vorbei – auch deshalb, weil sie sich darauf einstellen müssen, dass der Gesetzgeber künftig höhere energetische Anforderungen an ihr Eigenheim stellen wird. Jeder dritte Immobilienvermittler von LBS und Sparkassen hat zuletzt die Erfahrung gemacht, dass das Thema bei der Immobiliensuche eine Rolle spielt. Dabei ist der Wunsch nach einem klimafreundlichen Zuhause vor allem kostengetrieben. An erster Stelle steht das Bestreben, die Energieausgaben zu senken und Fördermittel nutzen zu können. Aber auch den Werterhalt der eigenen vier Wände haben Immobilienkäufer im Blick.

Fördermöglichkeiten

Anfang des Jahres 2022 machte der Stopp der Förderung von energieeffizienten Neubauten Schlagzeilen. Inzwischen ist der höchste Standard Effizienzhaus 40 (mit einem Energiebedarf von 40 Prozent des Referenzgebäudes gemäß dem Gebäudeenergiegesetz) wieder förderfähig – allerdings nur, wenn er zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert ist. Ab dem Jahr 2023 sollen neue Förderbedingungen für den Neubau gelten.

Im Sommer kam der nächste Schlag: Die Förderung der energetischen Sanierung wird verändert – und damit auch spürbar eingeschränkt:

– Die KfW fördert lediglich komplette Sanierungen zum Effizienzhaus und vergibt dafür keine Zuschüsse mehr, sondern nur noch Kredite in Verbindung mit verringerten Tilgungszuschüssen und neuen Zinsverbilligungen. Letztere kompensieren allerdings lediglich Kreditkosten, die es lange Zeit nicht gab. Gegenüber der Kreditaufnahme am freien Markt ist das ein Vorteil, im Vergleich zur Situation zuvor allerdings eine deutliche Verschlechterung.

Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster und Türen oder der Austausch der Heizung werden im Gegenzug ausschließlich über Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und nur noch mit – reduzierten – Zuschüssen gefördert. Gasbetriebene Heizungen werden gar nicht mehr bezuschusst. Dafür gibt es einen Bonus von 10 Prozent für den Einbau einer Wärmepumpe. Unverändert bestehen bleibt zunächst die steuerliche Förderung der Einzelmaßnahmen in Form eines Abzugs von der Steuerschuld.

Ob Einzelmaßnahme oder Sanierung zum Effizienzhaus – empfehlenswert und auch förderfähig ist in jedem Fall eine vorherige Energieberatung einschließlich der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Ein solcher Fahrplan stimmt die Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander und auch auf die finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers ab. Die Umsetzung eines iSFP wird allerdings nur noch in wenigen Fällen mit einem Förderbonus von 5 Prozent belohnt.

7_Förderung_Klimaschutz22_aktualisiert