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EIGENTUMSBILDUNG

Wohneigentumsförderung Baukindergeld

Bis Ende Dezember 2022 haben 427.000 Familien mit Hilfe des Baukindergelds Wohneigentum bezogen. Ursprünglich war vorgesehen, dass das Baukindergeld bis Ende 2023 beantragt werden kann, im Dezember 2022 hat das Bundesbauministerium jedoch mitgeteilt, dass die bereitgestellten 9,9 Milliarden Euro ausgeschöpft seien und die Förderung bereits 2022 beendet werde. Fördervoraussetzung war ohnehin, dass Baugenehmigung oder Kaufvertrag vor dem 31. März 2021 datierten. Da die Förderung innerhalb von sechs Monaten nach Einzug beantragt sein musste, konzentrierten sich die Anträge zuletzt auf den Neubau. Insgesamt liegt dessen Anteil nun bei einem Drittel.

MfW 2022-23_Seite 62_Baukindergeld