Cookie Einstellungen

WOHNEIGENTUM UND KLIMASCHUTZ

Fördermöglichkeiten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es unter diesem Namen erst seit Anfang 2021. Seitdem wurde die staatliche Unterstützung der energetischen Sanierung mehrfach umgestellt und auch etwas eingeschränkt. Der Status quo:

– Die KfW fördert lediglich komplette Sanierungen zum Effizienzhaus und vergibt dafür keine Zuschüsse mehr, sondern nur noch zinsvergünstigte Kredite in Verbindung mit Tilgungszuschüssen.

Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster und Türen oder der Austausch der Heizung werden ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und nur noch mit – reduzierten – Zuschüssen gefördert. Unverändert besteht die alternative steuerliche Förderung der Einzelmaßnahmen in Form eines Abzugs von der Steuerschuld.

– Ob Einzelmaßnahme oder Sanierung zum Effizienzhaus – empfehlenswert und auch förderfähig ist eine vorherige Energieberatung einschließlich der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Ein solcher Fahrplan stimmt die Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander und auch auf die finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers ab.

Der Neubau wird über zwei neue KfW-Programme gefördert – allerdings nur noch dann, wenn er höchste energetische Standards erfüllt.

7_Förderung_Klimaschutz23_aktualisiert